Wie Sie Ihre eigene E-Liquid-Marke in Europa starten: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Geschäftsplanungsmaterialien für die Einführung einer E-Liquid-Marke mit Verpackungsmodellen und EU-Karte

Von der Idee zum Markt: Der komplette Fahrplan

Die Einführung einer E-Liquid-Marke in Europa ist machbar, erfordert aber die Navigation durch eine spezifische regulatorische Landschaft, die es in den meisten anderen Verbraucherproduktkategorien nicht gibt. Anders als bei der Einführung eines Lebensmittels oder Kosmetikprodukts bedeutet der Verkauf von E-Liquids in der EU die Einhaltung der Tabakproduktrichtlinie (TPD), der CLP-Gefahreneinstufung und länderspezifischer Vorschriften — alles bevor Ihre erste Flasche ein Regal erreicht.

Dieser Leitfaden führt Sie durch jeden Schritt von der Wahl Ihres Geschäftsmodells bis zur Platzierung Ihres Produkts auf dem europäischen Markt.

Schritt 1: Wählen Sie Ihr Geschäftsmodell

Die erste Entscheidung betrifft das Maß an Kontrolle, das Sie über das Produkt selbst haben möchten. Es gibt drei Hauptmodelle:

  • White Label — verwenden Sie die bestehenden Formulierungen eines Herstellers und versehen Sie sie mit Ihrem Branding. Am schnellsten und günstigsten, aber mit der geringsten Differenzierung.
  • Eigenmarke (Private Label) — beginnen Sie mit vorentwickelten Formeln mit begrenzter Anpassung bei Design, Inhaltsstoffen oder Verpackung. Ein Mittelweg.
  • OEM (Original Equipment Manufacturer) — liefern Sie Ihre eigene Formel oder arbeiten Sie mit dem F&E-Team des Herstellers zusammen, um ein vollständig kundenspezifisches Produkt zu entwickeln. Maximale Kontrolle, höchste Investition, längste Vorlaufzeit.

Für einen detaillierten Vergleich von Kosten, Zeitrahmen und Anpassungsgraden siehe unseren Artikel OEM vs. White Label vs. Eigenmarke.

Schritt 2: Finden Sie den richtigen Hersteller

Ihr Herstellungspartner ist die wichtigste Geschäftsbeziehung in diesem Prozess. Wesentliche Bewertungsfaktoren:

  • ISO-Zertifizierung — achten Sie auf mindestens ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement). ISO 14001 (Umweltmanagement) ist ein starkes zusätzliches Signal.
  • TPD-Registrierungsfähigkeit — kann der Hersteller die EU-CEG-Notifizierung in Ihrem Namen übernehmen, oder benötigen Sie einen separaten Regulierungsberater?
  • Hauseigene Laborprüfung — Hersteller mit eigenem Prüflabor (HPLC, ICP-MS, GC-MS) können Qualitätskontrollen schneller und kostengünstiger durchführen als solche, die an externe Labore auslagern.
  • Mindestbestellmengen (MOQ) — diese variieren erheblich zwischen Herstellern. White-Label-MOQs sind typischerweise am niedrigsten; OEM-MOQs oft am höchsten.
  • Standort — EU-basierte Hersteller vereinfachen Logistik und regulatorische Konformität. Kroatien, Polen, Italien und Großbritannien sind etablierte Produktionsstandorte.

Fordern Sie Werksbesichtigungen an (virtuell oder persönlich), fragen Sie nach Kundenreferenzen und prüfen Sie die Zertifizierungsdokumente, bevor Sie sich festlegen.

Schritt 3: Rezeptentwicklung

Wenn Sie den Weg der Eigenmarke oder OEM gehen, ist die Rezeptentwicklung der Punkt, an dem Ihr Produkt Gestalt annimmt:

  • Aromenformulierung — arbeiten Sie mit den Aromenchemikern des Herstellers zusammen, um Ihre gewünschten Geschmacksprofile zu entwickeln. Dies ist ein iterativer Prozess aus Mischen, Verkosten, Anpassen und erneutem Testen.
  • PG/VG-Verhältnisse — bestimmen Sie das Basisverhältnis für jedes Produkt (z. B. 50/50 für Mouth-to-Lung-Geräte, 70VG/30PG für Sub-Ohm-Geräte).
  • Nikotinstärken — das EU-Maximum beträgt 20 mg/mL. Gängige kommerzielle Stärken sind 0, 3, 6, 12, 18 und 20 mg/mL.
  • Inhaltsstoffprüfung — jeder Inhaltsstoff muss gegen die TPD-Liste verbotener Substanzen geprüft werden (Diacetyl, Farbstoffe, Koffein, Taurin, CMR-Stoffe).

Bei White Label wird dieser Schritt komplett übersprungen — Sie wählen aus dem bestehenden Katalog des Herstellers.

Schritt 4: Laborprüfung

Bevor ein Produkt registriert oder verkauft werden kann, muss es geprüft werden:

  • Emissionstests sind gemäß TPD vorgeschrieben — diese messen, was der Benutzer tatsächlich einatmet, wenn die Flüssigkeit verdampft wird
  • Jede Nikotinstärke-Variante erfordert ihren eigenen Emissionstest
  • Zusätzliche Tests umfassen Nikotinquantifizierung (HPLC), Schwermetallscreening (ICP-MS) und Verunreinigungsanalyse (GC-MS)
  • Alle Prüfungen sollten von einem Labor mit ISO/IEC 17025:2017-Akkreditierung durchgeführt werden

Für eine vollständige Aufschlüsselung aller erforderlichen Prüfmethoden siehe unseren Leitfaden zur Qualitätskontrolle.

Schritt 5: TPD-Notifizierung über EU-CEG

Das EU Common Entry Gate (EU-CEG) ist das System, über das alle E-Liquid-Produkte bei den EU-Mitgliedstaaten registriert werden. Hier ist der Ablauf:

Registrierungseinrichtung:

  1. Erstellen Sie ein ECAS-Konto (European Commission Authentication Service)
  2. Beantragen Sie eine Submitter-ID — die Bearbeitung dauert in der Regel ca. 3 Werktage
  3. Nach der Genehmigung haben Sie Zugang zum EU-CEG-Einreichungsportal

Vorbereitung der Einreichung:

  1. Erstellen Sie die XML-Datendatei mit allen erforderlichen Produktinformationen:
    • Vollständige Zutatenliste mit CAS-Nummern und Mengen
    • Emissionsdaten aus den Laborprüfungen
    • Toxikologische Daten für jeden Inhaltsstoff
    • Produktdesign- und Herstellungsprozessbeschreibungen
    • Informationen zu Nikotindosis und -aufnahme

Einreichung:

  1. Reichen Sie bei jedem Mitgliedstaat einzeln ein, in dem Sie das Produkt verkaufen möchten. Es gibt keine einheitliche EU-weite Einreichung — jedes Land erfordert seine eigene Notifizierung.
  2. Die 6-monatige Wartezeit beginnt ab dem Datum der erfolgreichen Einreichung. Sie dürfen das Produkt in diesem Land erst nach Ablauf der Wartezeit legal verkaufen.

Laufende Pflichten:

  1. Jährliche Berichterstattung ist erforderlich: Sie müssen Absatzmengen nach Marke, Produkttyp und Mitgliedstaat in jedem Land melden, in dem Sie verkaufen.

Das EU-CEG-Verfahren ist der größte Zeitfaktor bei der Einführung einer neuen E-Liquid-Marke. Die frühzeitige Planung Ihres Einreichungszeitplans ist entscheidend, um Ihr Ziel-Einführungsdatum zu erreichen.

Schritt 6: CLP- und UFI-Konformität

Getrennt von der TPD müssen E-Liquids die CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) einhalten — das EU-System für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien:

  • Als gefährlich eingestufte Produkte erfordern spezifische Gefahrenpiktogramme, Signalwörter und Gefahrenhinweise auf dem Etikett
  • Ein UFI (Unique Formula Identifier)-Code muss für als gefährlich eingestufte Produkte generiert werden
  • Notifizierung bei Giftinformationszentren — Sie müssen Produktzusammensetzungsdaten bei den nationalen Giftinformationszentren in jedem Markt einreichen, in dem das Produkt verkauft wird, damit Notärzte im Falle einer versehentlichen Exposition Behandlungsratschläge geben können

Die CLP-Konformität läuft parallel zur TPD-Konformität — beide müssen vor dem Markteintritt abgeschlossen sein.

Schritt 7: Verpackungsdesign

Die E-Liquid-Verpackung muss spezifische regulatorische Anforderungen sowohl nach TPD als auch CLP erfüllen:

Vorgeschriebene Verpackungselemente:

  • Kindersicherer Verschluss — die Flasche muss über einen Mechanismus verfügen, der Kleinkindern das Öffnen verwehrt
  • Originalitätssicherung — der Verbraucher muss überprüfen können, dass das Produkt vor dem Kauf nicht geöffnet wurde
  • Gesundheitswarnung — muss mindestens 30 % der beiden größten Flächen der Verpackung bedecken. Der vorgeschriebene Text: „Dieses Produkt enthält Nikotin, einen Stoff, der eine sehr starke Abhängigkeit erzeugt”
  • Taktiles Warndreieck — ein erhabenes Dreieck auf der Verpackung, tastbar erkennbar, um sehbehinderte Nutzer zu warnen
  • Zutatenliste — vollständige Auflistung aller Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge des Gewichts
  • Nikotingehalt — deutlich angegeben in mg/mL
  • Chargennummer — zur Rückverfolgbarkeit
  • Hersteller- oder Importeurangaben — Name und Adresse

Designüberlegungen:

  • Arbeiten Sie mit einem Verpackungsdesigner, der die TPD- und CLP-Anforderungen versteht — kreativer Spielraum besteht, aber regulatorische Elemente müssen korrekt positioniert und dimensioniert sein
  • Bestellen Sie Verpackungsmuster und überprüfen Sie die Konformität, bevor Sie sich für einen vollen Produktionslauf entscheiden
  • Beachten Sie, dass verschiedene Länder zusätzliche nationale Verpackungsanforderungen über die TPD-Grundlage hinaus haben können

Länderspezifische Prüfungen

Bevor Sie einen bestimmten EU-Markt betreten, vergewissern Sie sich, dass Ihr Produkt den nationalen Vorschriften über die TPD-Grundlage hinaus entspricht. Beispiele für zusätzliche Einschränkungen:

  • Belgien und Frankreich haben Einweg-E-Zigaretten verboten
  • Die Niederlande haben ein Tabakaroma-Verbot eingeführt
  • Rumänien hat Einweg-E-Zigaretten seit Januar 2026 verboten
  • Einige Länder haben spezifische Kennzeichnungssprachanforderungen oder zusätzliche Registrierungsschritte

Ein Produkt, das vollständig TPD-konform ist, kann in einem bestimmten Land dennoch nicht konform sein. Prüfen Sie stets die nationale regulatorische Landschaft für jeden Zielmarkt.

Zeitplanübersicht

Hier ist ein realistischer Zeitplan für die Einführung einer E-Liquid-Marke in Europa:

PhaseDauer
Geschäftsmodellauswahl und Herstellerbewertung2-4 Wochen
Rezeptentwicklung (Eigenmarke/OEM)4-12 Wochen
Laborprüfung und Emissionsanalyse2-4 Wochen
EU-CEG-Notifizierungsvorbereitung1-2 Wochen
TPD 6-monatige Wartezeit6 Monate
Verpackungsdesign und -produktion4-8 Wochen (kann mit der Wartezeit überlappen)
CLP/UFI-Registrierung2-4 Wochen (kann überlappen)

Gesamter realistischer Zeitplan: ca. 8-10 Monate vom Beginn der Rezeptentwicklung bis zum legalen Markteintritt, wobei die TPD-Wartezeit die längste Einzelphase darstellt.

Referenzen


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