TPD-Konformitätsleitfaden: E-Liquid-Vorschriften in der EU (2026)

EU-Regulierungsdokumente und Zertifikate für TPD-Vorschriften zu E-Liquids

Was ist die Tabakproduktrichtlinie?

Die Tabakproduktrichtlinie (TPD) ist die Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und stellt das primäre Gesetzeswerk dar, das E-Zigaretten und E-Liquids in der gesamten Europäischen Union reguliert. Artikel 20 der Richtlinie befasst sich speziell mit elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern und legt die grundlegenden Anforderungen fest, die jeder Hersteller, Importeur und Händler erfüllen muss, bevor er Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringt.

Das Verständnis der TPD-Konformität ist keine Option — es ist eine gesetzliche Pflicht in jedem EU-Mitgliedstaat, und Nichteinhaltung kann zur Beschlagnahmung von Produkten, zu Geldstrafen oder zu Marktverboten führen.

Grundlegende Anforderungen des TPD Artikel 20

Nikotin- und Volumengrenzen

Die Richtlinie setzt klare Grenzen für die Nikotinkonzentration und Behältergrößen:

  • Maximale Nikotinkonzentration: 20 mg/mL
  • Maximale Nachfüllflaschengröße: 10 mL
  • Maximale Kartusche/Pod-Kapazität: 2 mL

Diese Grenzen gelten für alle nikotinhaltigen E-Liquids, die in der EU verkauft werden. Nikotinfreie Liquids unterliegen nicht der Regulierung nach Artikel 20, weshalb Shortfill- und Longfill-Formate als Alternativen populär geworden sind (siehe unseren Artikel über OEM vs. White Label vs. Eigenmarke für weitere Informationen zu diesen Formaten).

Verbotene Inhaltsstoffe

Die TPD verbietet folgende Substanzen in E-Liquid-Formulierungen:

  • Diacetyl und Acetylpropionyl (Diketon-Aromaverbindungen)
  • Farbstoffe — Zusatzstoffe, die die Flüssigkeit einfärben
  • Koffein und Taurin — stimulierende Zusatzstoffe
  • CMR-Stoffe — krebserregende, mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe (klassifiziert gemäß der CLP-Verordnung)

Hersteller müssen sicherstellen, dass jeder Inhaltsstoff in ihren Formulierungen vor der Einreichung der Notifizierung gegen diese Verbote geprüft wurde.

Verpackungsanforderungen

Die TPD-Verpackungsvorschriften sind streng und spezifisch:

  • Kindersichere Verschlussmechanismen sind vorgeschrieben
  • Originalitätssicherungen müssen vorhanden sein
  • Gesundheitswarnungen müssen mindestens 30 % der beiden größten Flächen der Verpackung bedecken
  • Der vorgeschriebene Warntext: „Dieses Produkt enthält Nikotin, einen Stoff, der eine sehr starke Abhängigkeit erzeugt”
  • Eine vollständige Zutatenliste, der Nikotingehalt, die Chargennummer und Herstellerangaben müssen auf der Verpackung erscheinen

Emissionstests

Jede Produktvariante muss Emissionstests unterzogen werden, um festzustellen, was der Benutzer tatsächlich einatmet, wenn die Flüssigkeit verdampft wird. Dazu gehören Tests zur Nikotinabgabe, zu Aldehyden und anderen Verbindungen, die beim Erhitzen freigesetzt werden. Jede Nikotinstärke-Variante erfordert separate Emissionstests.

Das EU-CEG-Notifizierungsverfahren

Bevor ein E-Liquid-Produkt in einem EU-Mitgliedstaat verkauft werden kann, muss es über das System EU Common Entry Gate (EU-CEG) notifiziert werden. Wesentliche Fakten zu diesem Verfahren:

  • Die Notifizierung muss 6 Monate vor der geplanten Markteinführung eingereicht werden
  • Die Notifizierung muss in jedem Mitgliedstaat einzeln eingereicht werden, in dem Sie verkaufen möchten
  • Die Einreichung umfasst detaillierte Produktdaten: Inhaltsstoffe, Emissionsdaten, toxikologische Daten, Nikotindosisinformationen und Beschreibungen des Herstellungsprozesses
  • Jährliche Berichterstattung ist erforderlich: Absatzmengen nach Marke, Produkttyp und Mitgliedstaat

Die 6-monatige Wartezeit ist eine der bedeutendsten Markteintrittsbarrieren für neue Marken. Es gibt jedoch legitime Strategien zur Verkürzung dieses Zeitrahmens — beispielsweise die Registrierung einer neuen Marke als Untermarke innerhalb einer bereits registrierten Produktlinie.

Länderspezifische Variationen

Während die TPD die EU-weite Grundlage festlegt, können einzelne Mitgliedstaaten strengere nationale Vorschriften erlassen — und tun dies auch:

LandZusätzliche Regulierung
BelgienVerbot von Einweg-E-Zigaretten (Januar 2025)
FrankreichVerbot von Einweg-E-Zigaretten (Februar 2025)
NiederlandeVerbot von Tabakaromen für E-Liquids
RumänienVerbot von Einweg-E-Zigaretten (Januar 2026)

Diese nationalen Variationen bedeuten, dass ein Produkt, das den grundlegenden TPD-Anforderungen entspricht, auf bestimmten Märkten dennoch nicht konform sein kann. Hersteller müssen die Vorschriften jedes Ziellands einzeln prüfen.

Die EU-Batterieverordnung

Die EU-Batterieverordnung führt Nachhaltigkeitsanforderungen ein, die als de facto Verbot von Einweg-Dampfgeräten wirken. Bis Februar 2027 müssen alle tragbaren Batterien in Verbraucherprodukten vom Endnutzer entfernbar und austauschbar sein. Da Einweg-E-Zigaretten versiegelte, nicht austauschbare Batterien enthalten, werden sie bis zu diesem Datum in der gesamten EU faktisch verboten sein.

Was kommt: TPD3

Die Europäische Kommission arbeitet an einer Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie, allgemein als TPD3 bezeichnet. Ursprünglich für Q1 2026 erwartet, wurde der Vorschlag auf Mitte 2026 verschoben, wobei die überarbeitete Richtlinie voraussichtlich nicht vor etwa 2028 in Kraft treten wird.

Obwohl der endgültige Text noch nicht verfügbar ist, wird erwartet, dass die Überarbeitung Lücken im aktuellen Rahmenwerk adressiert, insbesondere in Bezug auf neuartige Produkte, Aromen und grenzüberschreitenden Online-Handel.

Tabaksteuerrichtlinie

Separat hat die Europäische Kommission im Juli 2025 eine Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie vorgeschlagen, die die Verbrauchsteuern auf E-Liquids in den Mitgliedstaaten harmonisieren würde. Dieser Vorschlag wurde noch nicht angenommen und befindet sich noch in der legislativen Prüfung.

Konformitäts-Checkliste

Für Hersteller und Marken, die in den EU-Markt eintreten, hier eine praktische Konformitäts-Checkliste:

  1. Formulierungsprüfung — alle Inhaltsstoffe gegen die TPD-Liste verbotener Substanzen prüfen
  2. Laborprüfung — Emissionstests für jede Produktvariante durchführen (siehe unseren Leitfaden zur Qualitätskontrolle)
  3. EU-CEG-Notifizierung — bei jedem Zielmitgliedstaat einreichen, 6 Monate im Voraus
  4. Verpackungsdesign — kindersichere, originalitätsgesicherte Verpackung mit 30 %+ Gesundheitswarnungen sicherstellen
  5. Länderspezifische Prüfungen — Konformität mit nationalen Vorschriften über die TPD-Grundlage hinaus bestätigen
  6. CLP/UFI-Konformität — Registrierung bei Giftinformationszentren, wo erforderlich
  7. Jährliche Berichterstattung — Systeme zur Erfassung und Meldung von Verkaufsdaten nach Ländern einrichten

Referenzen


Wie First 5 Labs Ihnen helfen kann

First 5 Labs bietet umfassende TPD-Registrierungs- und Regulierungsberatungsdienste für alle EU-Mitgliedstaaten. Unser Team übernimmt den gesamten Notifizierungsprozess — von Emissionstests und Datenvorbereitung bis hin zur EU-CEG-Einreichung und jährlichen Berichterstattung. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Konformitätsanforderungen zu besprechen.

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